Boost4Impact.Coach

Das Programm

Boost4Impact.NRW auf einen Blick

Land NRW und EU unterstützen Impact-Start-ups in der Phase der Marktfestigung – von der guten Idee zur stabilen Marktposition.

bis 70 %

der förderfähigen Ausgaben

15.000–100.000 €

Zuschuss pro Unternehmen

bis 3.500 €

Förderung für Coaching (bei bis zu 5.000 € Ausgaben)

31.03.2027

Antragsfrist

Wer wird gefördert?

  • Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW: bis 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Mio. €.
  • Die Gründung liegt höchstens drei Jahre zurück.
  • Erfüllt die Voraussetzungen eines Social Enterprise – ein gemeinwohlorientiertes Ziel steht im Mittelpunkt.
  • Bislang keine Gewinne ausgeschüttet oder entnommen.
  • Keine Übernahme eines anderen Unternehmens und nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen.
  • Verpflichtende Begleitung durch einen professionellen Coach, der eine Verpflichtungserklärung ausstellt.

Was wird gefördert?

Investitionen und Dienstleistungen, die organisatorische, strukturelle und vertriebliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition schaffen, z. B.:

Produkt- & DienstleistungsprototypenExterne BeratungCoaching & QualifizierungSoftwarelizenzen & digitale LösungenMarktstudien, Analysen & GutachtenAgentur- & KreativleistungenIT- & ImplementierungExterne Finanz- & Bewertungsleistungen

Typische Wirkungsfelder

Beispiele aus der Förderbekanntmachung, nicht abschließend:

Klima- und UmweltschutzRessourceneffizienz & KreislaufwirtschaftSoziale TeilhabeBildung & QualifizierungGesundheit & PflegeIntegration & InklusionNachhaltige MobilitätDemokratie & ZusammenhaltTechnologie mit gesellschaftlichem Mehrwert

Was beim Antrag wichtig ist

  • Durchführungszeitraum bis zu 12 Monate; Zuschuss nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
  • Pro geplantem Auftrag möglichst drei Kostenvoranschläge fachkundiger Anbieter.
  • Mit dem Antrag: KMU-Erklärung, Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen und die Verpflichtungserklärung des Coaches.
  • Stellungnahme zum Beitrag zur Regionalen Innovationsstrategie NRW und zum innovativen und wirtschaftlichen Potenzial.
  • Jedes Unternehmen kann die Förderung nur einmal erhalten. Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt.

Verpflichtende Begleitung durch einen Coach

Ein fester Bestandteil des Programms: Erfahrene Coaches begleiten die Marktfestigung und helfen bei Bedarf, die Voraussetzungen für Bank- oder Investmentfinanzierungen zu schaffen und Kontakte zu Investorinnen, Investoren und Finanzierungseinrichtungen aufzubauen. Für das Coaching werden Ausgaben bis 5.000 € berücksichtigt, davon bis zu 3.500 € gefördert.

Ihr bezieht das Gründungsstipendium NRW?

Nach aktuellem Stand ist eine gleichzeitige Förderung voraussichtlich nicht möglich, ein Anschluss nach Abschluss des Stipendiums dagegen schon. Wir klären eure Situation gern im Erstgespräch.

Anträge vorbehaltlich verfügbarer Mittel zunächst bis 31. März 2027 (Verlängerung beabsichtigt) über das EFRE.NRW.online-Portal oder bei der Innovationsförderagentur NRW: efre.nrw – Boost4Impact

Verbindliche Details: in.nrw/boost4impact-nrw. Bewilligende Stelle: Innovationsförderagentur NRW, Jülich. Finanziert aus dem EFRE und Mitteln des Landes NRW.

Passt Boost4Impact.NRW zu eurem Start-up?

In zwei Minuten prüft ihr die Voraussetzungen und wählt direkt einen Termin für das Erstgespräch.

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